Dein schneller Weg zur Freiheit auf zwei Rädern A1, A2 und A

Bedingungen & Voraussetzungen – was musst Du beachten?
  • A1 Mindestalter 16 Jahre.
    Die Theorieprüfung kannst Du bereits 3 Monate, die praktische Prüfung 1 Monat vor Deinem Geburtstag ablegen. Für den A1-Führerschein musst Du eine erfolgreiche Theorie- und Praxisprüfung ablegen. Diese Führerscheinklasse enthält auch die Klasse AM
  • A2 Mindestalter 18 Jahre.
    Die Theorieprüfung kannst Du bereits 3 Monate vorher ablegen, die praktische Prüfung 1 Monat vor deinem Geburtstag. Für den A2-Führerschein musst Du beim Direkteinstieg eine erfolgreiche Theorie- und Praxisprüfung ablegen. Hast du bereits den A1-Führerschein, musst du lediglich eine praktische Prüfung ablegen. Diese Führerscheinklasse beinhaltet auch die Klassen AM und A1
  • A Mindestalter 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg oder 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder 20 Jahre für  Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren
Für den A-Führerschein musst Du beim Direkteinstieg eine erfolgreiche Theorie- und Praxisprüfung ablegen. Hast Du bereits den A2-Führerschein, musst Du lediglich eine praktische Prüfung ablegen.
Diese Führerscheinklassen erhältst Du automatisch mit dem A-Führerschein: AM, A1 und A2
Erlaubte Kraftfahrzeuge:
  • A: Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • A1: Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW
  • A2: Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind

Für die Antragsstellung der Klassen A1, A2, A, B, BE, L, AM, T wird folgendes benötigt:

  • gültiges Ausweisdokument
  • 1 Passbild
  • Name und Anschrift der Fahrschule
  • Sehtesbescheinigung im Original (nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über die Erste Hilfe Schulung im Original

Für die Antragsstellung zur Ersterteilung der Klassen C, C1, C1E, CE, D, D1, D1E, DE wird zusätzlich benötigt:

      Für die C-Klassen:
  • augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV
  • Allgemeinmedizinische Untersuchung nach Anlage 5.1 FeV
  • Leistungs-/Reaktionstest nach Anlage 5.2 FeV
      zusätzlich für die D-Klassen: ein behördliches Führungszeugnis welches nur bei Ihrer Stadtverwaltung zu beantragen ist

Die Verwaltungsgebühren beim Bürgeramt betragen derzeit:

  • 43,90 € für Ersterteilung ohne Probezeit
  • 44,70 € Ersterteilung/Erweiterung mit Probezeit
  • 13,30 € je Begleitperson
  • 10,00 € vorläufige Fahrberechtigung
      Die Bearbeitung dauert in der Regel ca. 2 Wochen bevor der Prüfauftrag an den zuständigen TÜV übermittelt werden kann.

Nach bestandener Prüfung wird der Führerschein oder die vorläufige Fahrberechtigung in der Regel durch den Prüfer ausgehändigt.