Der PKW- und Anhänger-Führerschein B, B96, BE

 Mit der Klasse B verbindet man direkt den Auto-Führerschein. Wenn Du  allerdings auch einen Anhänger ziehen möchtest, benötigst Du je nach Anhänger die Fahrerlaubnisklassen B96 oder Klasse BE. Für den Anhänger-Führerschein BE muss neben den Fahrstunden eine zusätzliche Prüfung abgelegt werden.
Klasse B 
Der Klassiker unter den Führerscheinen! Der Führerschein der Klasse B wird vor allem für das „Autofahren” abgelegt.
Bedingungen & Voraussetzungen – was musst Du beachten?
  • das Mindestalter beträgt 18 Jahre (17 Jahre für „Begleitetes Fahren mit 17“ BF17)
  • bestandener Sehtest
  • Nachweis über bestandenen Erste-Hilfe-Kurs
  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • vollständig ausgefüllter Antrag auf Ersterteilung des Führerscheins (füllen wir mit Dir in der Fahrschule aus)
Theorieunterricht:
Die Pflichtstunden umfassen 12 allgemeine und 2 klassenspezifische Theorieunterrichtstunden.
Klasse BE – Anhänger-Führerschein
Die Klasse BE berechtigt zum Führen eines Anhängers mit einem Gewicht zwischen 750 kg und 3,5 t an einem Fahrzeug der Klasse B. Neben zusätzlichen Fahrstunden muss für den Anhänger-Führerschein BE eine weitere praktische Prüfung abgelegt werden.
Der Vorbesitz der Klasse B wird vorausgesetzt und das Mindestalter liegt bei 18 Jahren (oder 17 Jahre beim begleiteten Fahren). Da die Klasse B Voraussetzung für den Erwerb des Anhänger-Führerscheins BE ist, entfällt eine gesonderte theoretische Ausbildung und Prüfung. Der praktische Umgang mit einem Anhänger über 750 kg muss jedoch in vorgeschriebenen praktischen Fahrstunden erlernt und geübt werden.
 
Klasse B96
Der Führerschein der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 berechtigt dazu, einen Anhänger über 750 kg an einem PKW zu ziehen. Die Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger darf 3,5 t überschreiten, aber nicht mehr als 4,25 t betragen. Es sind Fahrstunden aber keine praktische Prüfung, notwendig.
Da es sich um eine Erweiterung der Klasse B handelt, ist der Vorbesitz vorausgesetzt und das Mindestalter liegt bei 18 Jahren (oder 17 Jahre beim begleiteten Fahren).
 
NEU-Führerschein Schlüsselzahl B197 seit dem 01.04.2021
Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue nationale Schlüsselzahl B197 seit dem 01.04.21 die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:
  • 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen (die Fahrstunden dürfen frühestens nach der praktischen Grundausbildung erfolgen)
  • eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen
  • Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule
  • Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt 78)
  • Klasse B Auto-Führerschein

Für die Antragsstellung der Klassen A1, A2, A, B, BE, L, AM, T wird folgendes benötigt:

  • gültiges Ausweisdokument
  • 1 Passbild
  • Name und Anschrift der Fahrschule
  • Sehtesbescheinigung im Original (nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über die Erste Hilfe Schulung im Original

Für die Antragsstellung zur Ersterteilung der Klassen C, C1, C1E, CE, D, D1, D1E, DE wird zusätzlich benötigt:

Für die C-Klassen:
  • augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV
  • Allgemeinmedizinische Untersuchung nach Anlage 5.1 FeV
  • Leistungs-/Reaktionstest nach Anlage 5.2 FeV
zusätzlich für die D-Klassen: ein behördliches Führungszeugnis welches nur bei Ihrer Stadtverwaltung zu beantragen ist

Die Verwaltungsgebühren betragen derzeit:

  • 43,90 € für Ersterteilung ohne Probezeit
  • 44,70 € Ersterteilung/Erweiterung mit Probezeit
  • 13,30 € je Begleitperson
  • 10,00 € vorläufige Fahrberechtigung
Die Bearbeitung dauert in der Regel ca. 2 Wochen bevor der Prüfauftrag an den zuständigen TÜV übermittelt werden kann.

Nach bestandener Prüfung wird der Führerschein oder die vorläufige Fahrberechtigung in der Regel durch den Prüfer ausgehändigt.